Aktueller Stand

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien am 24. Oktober 2006 nach monatelangem Streit geeinigt. Energieausweise werden in der anstehenden Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Derzeit sieht es so aus, dass das Gesetzgebungsverfahren über den Bundestag und die Länderkammer im Spätsommer 2007 abgeschlossen sein wird. Die verbindliche Einführung folgt nach der aktuellen politischen Einigung zum 1. Januar 2008 und nicht, wie von der europäischen Energieeffizienzrichtlinie eigentlich gefordert war, schon Anfang 2006.





Was ist der Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei großen Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Käufer und Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten offenkundig zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetischen Modernisierungen zu motivieren.

Es wird zwei Varianten geben: den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwendigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die Koalitionseinigung sieht derzeit folgende Modelle vor:

Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Verbrauchsbasierte Energieausweise werden zugelassen bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen, unabhängig vom Baujahr und bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1978 gebaut wurden. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen. Wurde ein Gebäude mit Baujahr vor 1978 inzwischen aber mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht, ist ebenfalls ein verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig.

Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der Gebäudeeigentümer im Zeitraum zwischen der Verabschiedung der novellierten Energieeinsparverordnung und deren Inkrafttreten am 1. Januar 2008. Wenn beispielsweise die EnEV zum 1. September 2007 novelliert wird, bleiben 4 Monate, sich auch für kleinere Gebäude einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.





Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Januar 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist also nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird.





Soll ich jetzt schon einen Energieausweis erstellen lassen?

JA !!! Sollten Sie bisher noch keinen Energieausweis für Ihr Anwesen oder Ihre Wohnung haben, so sollten Sie sich schnellstmöglichst darum kümmern. Seit dem 1. Juli 2014 drohen hier sonst Abmahnkosten bis zu 15.000,-- €.





Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt davon ab, welche inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Gesetzgeber an Energieausweise stellen wird.

Verbrauchsbasierte Energieausweise im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung werden zwischen 15-25 € kosten. Für bedarfsbasierte Energieausweise mit gutachterlicher Aufnahme des Gebäudes ist derzeit mit 300 € und mehr pro Gebäude zu rechnen.

Wie nicht anders zu erwarten war, endete der politische Streit um den richtigen Energieausweis in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch die Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen.

Dass preiswerte Verbrauchsausweise nun doch erst bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen zugelassen werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der Dumme bleibt der “kleine” Gebäudeeigentümer. Er muss sich einen teureren Sachverständigen ins Haus holen, zumindest dann, wenn sein Gebäude vor 1978 erstellt und nicht saniert wurde.

Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden.

Wer also ein älteres Haus mit vier und weniger Wohnungen besitzt, sollte sofort nach Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung einen bis Januar 2008 noch zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.





Wird es Übergangsfristen geben?

Wie immer bei der Einführung von neuen Verordnungen wird es wahrscheinlich auch für Energieausweise Übergangsfristen geben. Wie lang die sind, ist im Moment noch nicht sicher. Im ersten Verordnungsentwurf gab es folgende Planungen:

  • Für Gebäude mit Baujahr vor 1965: 6 Monate.

  • Für Gebäude mit Baujahr nach 1965: 18 Monate.

  • Für Nichtwohngebäude: 24 Monate.



  • Die Firma Minol bietet seinen Kunden jetzt schon verbrauchsbasierte Energieausweise zur Bestellung an. Vor allem Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen sollten die Übergangsfrist nutzen und sich noch 2007 einen verbrauchsbasierten Energieausweis sichern. Ab Januar 2008 kommt für diese Gebäude nur noch der aufwändigere Bedarfsausweis in Frage. Weil die Energieeinsparverordnung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, sichert Minol die kostenfreie Neuerstellung zu, wenn sich die Verordnung doch noch unerwartet ändern sollte. Unter folgendem Link können Sie sich jetzt einfach und schnell Ihren Energieausweis bestellen





    Welchen Energiesparpass benötige ich:

    Es wird zwei Varianten geben. Den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Der Referentenentwurf sieht derzeit folgende Modelle vor:
    • Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

    • Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.

    • Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der Gebäudeeigentümer im Zeitraum zwischen dem Kabinettsbeschluss zur novellierten Energieeinsparverordnung und dem Auslaufen der jeweiligen Übergangsfrist. Wenn beispielsweise die Energieeinsparverordnung zum 1. Juli 2007 im Bundeskabinett beschlossen wird, bleiben nur sechs Monate, sich auch für kleinere Gebäude einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.







    Wie lange gilt ein Energieausweis?

    Vorgesehen ist derzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können





    Zusätzlich können Sie sich noch auf den folgenden Webseiten informieren:

    Immoscout24

    oder

    Fa Minol





    Wie sieht so ein Ausweis aus?

    zum Energieausweiß

    bitte in das Bild klicken






    Quellenangabe:
    Der vorgenannte Text ist ein Auszug aus den Webseiten von Immoscout24 und Minol. Weiteres finden Sie auf den folgenden Seiten: Immoscout24 oder Fa Minol





    © B.E. Tappert